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Leistungserfassung erstellen

Auf dieser Registerkarte, welche Sie innerhalb einer Bestellung finden, werden Ihre Leistungserfassungen (Lerfs) verwaltet. Bereits angelegte Lerfs werden nach „laufender Nr.“ sortiert aufgelistet. Sie haben hier die Möglichkeit erstmalig oder weitere Lerfs anzulegen, bestehende zu bearbeiten, abgelehnte zu überarbeiten oder bestehende zu löschen.

Zu einer Bestellung können Sie beliebig viele Lerfs anlegen und bearbeiten. Öffnen Sie hierzu die gewünschte Bestellung und wechseln Sie auf die Registerkarte „Leistungserfassungen“.

 

Regeln im Prozess der Leistungserfassung

  1. Es können beliebig viele Erfassungen erzeugt und an den Auftraggeber übermittelt werden.

  2. Die Übermittlung der Erfassungen kann in einer beliebigen Reihenfolge erfolgen (nur bei nicht kumulierter Mengeneingabe)

  3. Das Anlegen von Freitextzeilen ist bei Bestellungen ohne Limit nicht möglich.

  4. Es können nur Erfassungen bearbeitet werden, die im Status „in Arbeit“ oder „abgelehnt“ sind.

  5. Eine Schlusserfassung kann erst an den Prüfer übermittelt werden, wenn dieser zuvor alle Teilerfassungen übermittelt hat.

  6. Die Freigabe der Schlusserfassung durch den Prüfer kann erst erfolgen, wenn zuvor alle übermittelten Teilerfassungen freigegeben wurden.

  7. Nach Freigabe einer Schlusserfassung durch den Prüfer können keine weiteren Erfassungen erzeugt werden. Die Bestellung wechselt dann den Status „Abgeschlossen“.

Option „kumulierte Mengeneingabe“

In der Bestellung kann die Option „kumulierte Mengeneingabe“ vom Auftraggeber vorgegeben sein. Sie als Auftragnehmer können dies nicht verändern. Dies hat zur Folge, dass Sie die Menge kumuliert eingeben müssen. D.h., dass Sie bereits abgerechnete Mengen aus vorherigen Erfassungsblättern in die Menge des aktuellen Erfassungsblatts mit einkalkulieren müssen. Inwiefern die Option aktiv ist, sehen Sie in der Bestellung, Registerkarte „Kopfdaten“:

Option “Kumulierte Mengeneingabe” gesetzt

Die Option wirkt sich auch auf die Bearbeitung von Leistungserfassungen aus, es gelten folgende zusätzlichen Rahmenbedingungen:

  1. Es kann immer nur eine Erfassung an den Auftraggeber übermittelt werden. Die Übermittlung einer neuen Erfassung ist erst möglich, wenn die vorherige Erfassung freigegeben wurde. Ansonsten ist der Button „An den Prüfer senden“ gesperrt.

  2. Die Reihenfolge der Erfassungen (laufende Nr.) ist bei der Übermittlung einzuhalten.

Erfahren Sie auf den nachfolgenden Seiten mehr zu diesem Thema:

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